Erbrecht

Fragen des Erbrechtes sind nicht nur bei einem Todesfall zu klären, sondern man und sollte schon vorher Regelungen treffen. Gern beraten wir bei der Abfassung eines Testamentes. Ein solches kann in vielen Fällen sinnvoll sein, denn das gesetzliche Erbrecht stimmt nicht immer mit den persönlichen Wünschen überein.

Wir werden ferner tätig bei der Durchsetzung von Pflichtteilsrechten und Vermächtnissen, der Auseinandersetzung von Miterben über den Nachlass sowie in der Testamentsvollstreckung.

Wir beraten auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Person des Vertrauens für den Fall bevollmächtigt werden, dass man sich selbst infolge Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann.

Auch im Erbrecht kann es zur Anwendung ausländischen Rechtes kommen, etwa weil der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder zum Nachlass gehörige Immobilien sich im Ausland befinden. Auch insoweit haben wir Erfahrungen mit diversen ausländischen Rechtsordnungen.