Islamisches Recht

Das Islamische Recht ist in zahlreichen Ländern des islamischen Kulturkreises wie Marokko, Ägypten, Iran oder Pakistan Grundlage vor allem des Familien- und Erbrechtes.

Bei Rechtsfällen, an denen aus diesen Ländern stammende Ausländer beteiligt sind, finden aufgrund der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts die Rechtsordnungen dieser Länder auch in Deutschland Anwendung. Aufgrund der Migration ist die Zahl solcher Fälle kontinuierlich gestiegen.

Bei allen Rechtsproblemen – Ehescheidungen, Durchsetzung von Ansprüchen auf Mahr (Morgengabe), Erbangelegenheiten wie Nachlässe von Ausländern in Deutschland u.a. – bei denen Islamisches Recht zum Tragen kommt, bieten wir Ihnen unsere kompetente Beratung an.